Bremer Societät seit 1877
ARBEITSRECHT


Unser Arbeitsrechtsteam berät im Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Unternehmen branchenunabhängig.

Während bei der Beratung und Vertretung von Privatpersonen meist die vorübergehende Unterstützung in kritischen Situationen wie Kündigung, Vertrags- oder Betriebsänderung im Vordergrund steht, legen wir bei Betrieben Wert auf eine kontinuierliche arbeitsrechtliche Begleitung von der Vertragsgestaltung über die laufende Beratung bei aufkommenden Fragen bis hin zur Prozessvertretung im Streitfall.

LEISTUNGEN


Unser Arbeitsrechtsteam, u.a. bestehend aus zwei Fachanwälten für Arbeitsrecht, bietet insbesondere folgendes Leistungsspektrum an:

  • Prüfung und Gestaltung von speziell auf den Betrieb abgestimmten Arbeitsverträgen
  • Änderung von Arbeitsverträgen
  • Inanspruchnahme von Schutzrechten (z.B. Urlaub, Elternzeit, Schwerbehinderung, Gleichbehandlung)
  • Beratung über besondere Schutzvorschriften (z.B. Befristung, Elternzeit, Schwerbehinderung, Gleichbehandlung)
  • Beratung und Vertretung bei
    Abmahnungen und Kündigungen
  • Beratung und Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Beratung von Personalleitern und Geschäftsführer*innen sowie Vorständen
  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen für Vorstände und Geschäftsführer*innen
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Beratung und Vertretung bei Betriebsänderungen
  • Beratung und Vertretung bei Verhandlungen mit Betriebsrat und Gewerkschaft
  • Arbeitgeberinsolvenz
  • Schulungen und Vortragsveranstaltungen
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