Bremer Societät seit 1877
BEHINDERTENRECHT


Wir haben uns besonders spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von sozialen Einrichtungen und Institutionen im Bereich der Hilfen für behinderte und alte Menschen sowie die Beratung und Vertretung dieser Personengruppe selbst und deren Angehörige.

In diesem Bereich erlangt qualifizierte anwaltliche Beratung einen umso höheren Stellenwert, je mehr die öffentlichen Kassen der Zwang zu sparen trifft. Damit einher geht die Notwendigkeit individueller Vorsorgemaßnahmen. Dies umfasst auch die Sicherung des Vermögens durch spezielle Vorsorgeregelungen und individuelle Testamentsgestaltungen.

LEISTUNGEN


Unser Behindertenrechtsteam bietet insbesondere folgendes Leistungsspektrum an:

  • Haftungsrecht für Einrichtungen, deren Vertreter*innen und Mitarbeiter*innen
  • Beratung zu und Verhandlung von Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen
  • Beratung zu und Verhandlung von Leistungs-, Qualitäts- und Pflegesatzvereinbarungen
  • Beratung zu und Verhandlung von Versorgungsverträgen nach den SGB V und XI
  • Gestaltung von Heim-, Pflege- und Betreuungsverträgen
  • Vertretung bei Schiedsstellenverfahren
    nach dem SGB VIII, XI und XII
  • Behördliche und gerichtliche Vertretung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Recht der Eingliederungshilfe
  • Kinder- und Jugendhilferecht
  • Schulrecht
  • Krankenversicherungsrecht
  • Pflegeversicherungsrecht
  • Recht auf Grundsicherung
  • Allgemeines Sozialhilferecht
  • Betreuungsrecht und Vollmacht
  • Unterhaltsrecht
  • Behinderten- oder Bedürftigentestament
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen
  • Erstellung von Informationsmaterial
  • Einzelberatungstage
  • Schulungen und Vortragsveranstaltungen
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