Bremer Societät seit 1877
ERBRECHT & VORSORGE


Das Erbrecht und das Thema Vorsorge bilden einen der Schwerpunkte unserer Kanzlei. Diese komplexen Rechtsgebiete bedürfen einer guten Beratung und qualifizierten Expertise. Etwa 40 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben sich nach statistischen Erhebungen mit diesen Themen noch nie auseinandergesetzt. Die überwiegende Anzahl der eröffneten Testamente nach dem Versterben einer Person sind handschriftlich und nicht fachlich vorberaten gewesen. Hiermit geht eine sehr hohe Fehlerquote einher, sodass es in vielen Erbfällen zu Streitigkeiten und Auslegung von Testamenten kommt.

Mit vier Fachanwälten für Erbrecht und zertifizierten Testamentsvollstreckern hat sich Dr. Mahlstedt & Partner im besonderen Maße auf die Lösung aller erbrechtlicher Probleme und Führung von Testamentsvollstreckungen spezialisiert. Wir unterstützen unsere Mandanten und Mandantinnen vor dem Erbfall durch Beratung zu Testamentsgestaltung, nach dem Erbfall bei der Testamentsauslegung, der Erbauseinandersetzung und der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung.

Wir haben uns zudem durch jahrelange Erfahrung eine Expertise bei internationalen Erbfällen erarbeitet und lösen für unsere Mandanten und Mandantinnen auch dank gewachsener Kooperationen Erbfälle mit Auslandsbezug.

LEISTUNGEN


Unser Erbrechtsteam, bestehend aus den vier Fachanwälten Günther Hoffmann, Dr. Björn Winkler, Dr. Matthias Martens und Dr. Malte Dittrich, bietet insbesondere folgendes Leistungsspektrum an:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Planung Unternehmensnachfolge
  • Planung vorweggenommener Erbfolge
  • Planung Hofnachfolge
  • Gestaltung von Testamenten bei Familien mit behinderten Kindern
  • Gestaltung von Testamenten bei Bedürftigkeit der Erben
  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen bei ausländischem Vermögen
  • Erbauseinandersetzungsregelungen
  • Güterrechtliche Ehevereinbarungen
  • Testamentsvollstreckungen
  • Nachlassverwaltungen
  • Nachlasspflegschaften
  • Prozessführung in Erbfällen
  • Beratung und Vertretung bei streitigen Erbfällen
  • Beratung zur Erbenhaftung
  • Vertretung von Nachlassgläubigern und Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Nachlass
  • Vertretung von Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Erstellung von Erbscheinen
  • Vertretung in streitigen Erbscheinverfahren
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und deren gerichtliche Durchsetzung
  • Internationales Erbrecht
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