Bremer Societät seit 1877
FAMILIENRECHT


Häufig wird das Familienrecht erst relevant, wenn es zum Scheitern einer Ehe oder Lebensgemeinschaft kommt. In diesen Fällen sind eine Vielzahl von Rechtsfolgen zu beachten, etwa gemeinsames Vermögen (das Familienheim) auseinanderzusetzen, ein möglicher Zugewinn und mögliche Unterhaltsansprüche zu ermitteln, durchzusetzen oder abzuwehren. Da alle einzelnen Rechtsfolgen ineinandergreifen, ist eine umfassende Erfassung, Durchsetzung und Lösung wichtig.

Aber auch die vorsorgende Beratung in bestehenden Ehen oder schon vor der Hochzeit ist Teil des Familienrechts, etwa durch Beratung vor Abschluss eines Ehevertrags. Dies ist vor allem bei Eheleuten mit Vermögen (insbesondere Unternehmer und Selbständige) oder erwartetem Vermögen (etwa Erbschaften) und bei solchen mit internationalem Bezug wichtig.

Daneben umfasst das Familienrecht die Kindessorge, Adoptionen und auch rechtliche Vertretungsverhältnisse.

LEISTUNGEN


Unsere Fachanwältinnen im Familienrecht, Ulla Linnemann und Kerstin Turowski, bieten insbesondere folgendes Leistungsspektrum an:

  • Erstberatung bei Trennungsfragen
  • Vertretung in Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich
  • Abwehr und Geltendmachung von Ehegattenunterhalt
  • Abwehr und Geltendmachung von Kindesunterhalt
  • Einkommensermittlung zur Unterhaltsberechnung
  • Abwehr und
    Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen
  • Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen außerhalb des Güterrechts
  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Gestaltung von
    Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarungen
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