Bremer Societät seit 1877
INSOLVENZRECHT


Von einer Insolvenz kann jeder im Geschäftsbetrieb irgendwann betroffen sein. Unternehmen und Einzelkaufleute können durch Forderungsausfälle, gescheiterte Geschäfte oder anderweitige Krisen in finanzielle Bedrängnis kommen und Insolvenz beantragen müssen.

Häufiger aber sind sie als Gläubiger von Vertragspartnern betroffen, die wegen Insolvenz ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Hier ist eine frühzeitige Beratung wichtig, um die eigenen Verluste möglichst gering zu halten.

LEISTUNGEN


Unsere Anwälte Joachim Wendisch und Philipp Blaum sind seit vielen Jahren als Insolvenzberater tätig und bieten insbesondere folgendes Leistungsspektrum an:

  • Beratung und Vertretung von Gläubigern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche
  • Beratung und Vertretung von krisenbefangenen Unternehmen in Sanierungsfragen
  • Beratung zum Schutz von Forderungsausfällen
  • Beratung zur Optimierung des Forderungsmanagements
  • Vertragsgestaltung mit insolvenzfesten Sicherungsklauseln
  • Vertretung in gerichtlichen Insolvenzstreitigkeiten
  • Vertretung im Insolvenzverfahren
  • Forderungsanmeldung
  • Klagen auf Feststellung bestrittene Forderungen zur Tabelle
  • Vertretung von Insolvenzverwaltern
  • Beratung und Vertretung in Nachlassinsolvenzangelegenheiten
  • Beratung und Prüfung von Durchgriffsansprüche gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter
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